Haus, Wohnen & Leben Wohngebäudeversicherung

„Seit dem Hochwasser im Sommer 2013 wird über die Elementardeckung als Pflichtversicherung diskutiert. Nicht zu Unrecht, denn diese Versicherung schützt im Ernstfall Ihre finanzielle Existenz. Sprechen Sie uns an."

Thomas Herbst Spezialist Gebäudeversicherungen

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Schutz für Grund und Hauseigentümer Wir sondieren den Markt für Sie

Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Eigentum vor Naturgewalten wie Blitzschlag, Frost, Hagel und Sturm und verbindet somit drei Versicherungen in einem Vertrag: Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung. Zusätzlich empfiehlt es sich die Elementardeckung in den Vertrag aufzunehmen. diese Ergänzung bietet z.B. Schutz bei Überschwemmungen durch Starkregen. Für Neubauten bietet die, in der Regel kostenfreie, Feuer-Rohbau-Versicherung Schutz. Mit Bezug des Gebäudes wandelt sich diese Versicherung zur vollwertigen Gebäudeversicherung. Wir prüfen Ihre Anforderungen und sondieren den Markt für Sie. Die Empfehlung des passenden Leistungspaketes wird anschließend von einem Fachmann vorgenommen, da die Leistung der Police zwischen den Versicherern stark variieren kann. Für viele Kunden ist die eigene Immobilie das größte finanzielle Investment Ihres Lebens. Das haben wir immer vor Augen, wenn wir Sie zur Ihrem Versicherungsschutz beraten.

Darauf achten wir insbesondere:

  • Individuelle Prämienkalkulation auf Basis der Wohnfläche oder des Neubauwertes
  • Einbeziehung regionaler Besonderheiten zur Ermittlung des Versicherungsbedarfes
  • Berücksichtigung von Leistungsausschlüssen oder -einschränkungen bei günstigen Tarifen
  • Ermittlung des ganzheitlichen Versicherungsbedarfes auf Basis aller Faktoren, wie z.B. einer zusätzlichen Bauhelferunfallversicherung zur Enthaftung gegenüber privaten Helfern
  • Ausführliche und individuelle Beratung

Der unabhängige Berater mit dem Service-Plus Was uns auszeichnet

Wir sind Ihr unabhängiger Versicherungsmakler mit maßgeschneiderter und unabhängiger Beratung für Privat- und Firmenkunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittelpunkt.

  • Top-Konditionen: Günstige Prämien, starke Deckungskonzepte und Rabatte bei ausgesuchten Partnern
  • Know-how: Langjährige Erfahrung bei der Beratung von Privatkunden
  • One Face to Customer: Umfassende persönliche Beratung durch einen Experten
  • Marktüberblick: Unabhängiger Vergleich von mehr als 100 Versicherern
  • Ganzheitlich & Persönlich: Maßgeschneiderte Beratung nach Ihren Wünschen & Bedürfnissen
  • Umfassend: Transparenter Research Prozess – Auswahlkriterien werden offen kommuniziert
  • Unabhängig: Beratung durch festangestellte und unabhängige Consultants
  • Erfahrungswert: Über 20 Jahre Erfahrung in der Betreuung von Bauherren

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Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?

In der Wohngebäudeversicherung ist das gesamte Gebäude einschließlich seiner Bestandteile versichert. Außerdem wird bestimmtes Zubehör zum Gebäude mitversichert. Das kann zum Beispiel die Leiter sein, die zum Schornstein führt. Zusätzlich sind bei den meisten Versicherern auch Grundstücksbestandteile in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Dazu gehören Müllboxen, Gartenmauern und Ähnliches.

Nebengebäude, Schuppen und Gewächshäuser müssen in der Regel separat angegeben werden. Dasselbe gilt für Carports und Garagen. 

In der Versicherung für Wohngebäude lassen sich nicht nur reine Wohngebäude versichern. Auch gemischt genutzte Gebäude mit einem Wohnanteil von mehr als 50 % zählen versicherungstechnisch zur Wohngebäudeversicherung.

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Die Gebäudeversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die jeweiligen Gefahren lassen sich auch einzeln versichern.

Garagen und Carports müssen in der Regel nicht gegen Leitungswasserschäden versichert werden, da es dort keine Leitungen gibt, die beschädigt werden könnten. In der Wasserschaden Versicherung sind auch jene Schäden inbegriffen, die durch Rohrbrüche aufgrund von Frost angerichtet werden.

Die Feuerversicherung schützt den Versicherungsnehmer auch vor Schäden durch Explosionen.

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Eigentümer sollten nicht nur Feuerrisiko, Leitungswasser-, Hagel- und Sturmschäden berücksichtigen, wenn es um den optimalen Schutz für das versicherte Gebäude geht. In bestimmten Regionen empfiehlt sich eine zusätzliche Elementarversicherung, die den Gebäudeeigentümer unter anderem auch bei Schäden durch Überschwemmungen, Schneedruck und Erdbeben entschädigt.

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Die am weitesten verbreitete Versicherung ist die Wohngebäudeversicherung nach gleitendem Neuwert. Dafür wird eine Versicherungssumme ermittelt, die sich jedes Jahr anhand von Indizes verändert.

Die meisten Versicherer ziehen dafür eine Versicherungssumme in „Mark 1914“ heran, da die Immobilienpreise in diesem Jahr stabil waren. Zudem war die Währung in Deutschland zu dieser Zeit goldgedeckt und keinen Preissteigerungen (Weltkriege) unterworfen. Die Umrechnung des heutigen Gebäudewertes erfolgt durch einen Umrechnungsfaktor, der sich jedes Jahr ändert. Dadurch muss die Versicherungssumme nicht ständig erhöht oder gesenkt werden. Sie bleibt konstant, passt sich aber automatisch an die Baukostenentwicklung an.

Die Summe gilt immer für den gesamten Vertrag und wird nicht separat für die Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel Versicherung ermittelt.

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Für die korrekte Ermittlung der „Versicherungssumme 1914“ gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es gibt einen standardisierten Wertermittlungsbogen, der ausgefüllt werden kann. Alternativ lässt sich die Versicherungssumme auch durch einen Bausachverständigen oder, bei neueren Gebäuden, einfach durch Umrechnung des Neubauwerts im Baujahr ermitteln.

Gerade bei Altbauten ist das allerdings schwierig, weil die genauen Aufzeichnungen in der Regel fehlen.

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Auch in der Gebäudeversicherung gibt es, analog zur Hausratversicherung, einen Unterversicherungsverzicht. Dieser wird gewährt, wenn die Versicherungssumme auf eine vom Versicherer vorgeschriebene Art ermittelt wird. Zu den akzeptierten Arten gehört die Ermittlung durch einen Bausachverständigen, durch den Wertermittlungsbogen und durch Umrechnung des Neuwerts. Die reine Übernahme des Wertes von der Vorversicherung ist nicht ausreichend.

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