Haftpflicht & Rechtsschutz Privathaftpflicht

„Die freiwillige Privathaftpflichtversicherung gehört zu den existenzsichernden Versicherungen für Privathaushalte. Diese vergleichsweise günstige Versicherung sollte zwingend zu Ihrem Portfolio gehören."

Niels Sanders Senior Berater

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Wir analysieren den Markt für Sie Die Privathaftpflicht schützt vor Schadenersatzforderungen

Egal ob fahrlässig oder vorsätzlich: § 823 regelt die Haftungsgrundlage, wenn Dritten fahrlässig oder vorsätzlich Schaden zugefügt wird. Dabei sind Höhe und Dauer der Zahlung nicht beschränkt. Eine solche Entschädigung kann schnell zum finanziellen Ruin führen. Denn nach dem Gesetz haftet der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen – unbegrenzt und lebenslänglich. Bei der Wahl der passenden Privathaftpflicht kommt es aber nicht nur auf den Preis an. Wir suchen den für Sie optimalen Tarif und vergleichen über 100 Versicherer.

Darauf achten wir besonders:

  • Service Level (z.B. Schadenservice) beim Versicherer
  • Weltweit bestehender Versicherungsschutz
  • Forderungsausfalldeckung
  • Schlüsselschäden
  • Schäden an gemieteten/geliehenen Sachen
  • Individuelle Bausteine je nach Bedarf

Der unabhängige Berater mit dem Service-Plus Was uns auszeichnet

Wir sind Ihr unabhängiger Versicherungsmakler mit maßgeschneiderter und unabhängiger Beratung für Privat- und Firmenkunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittelpunkt.

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Welche Schäden deckt die Privathaftpflichtversicherung?

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet gemäß § 823 BGB für den entstandenen Schaden mit seinem kompletten Vermögen ein Leben lang.
Die Privathaftpflicht übernimmt die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche aus dem privaten Bereich. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Dabei sind alle Handlungen des Versicherungsnehmers als Privatperson versichert. Berufliche sowie außergewöhnlich gefährliche Tätigkeiten sind in der Regel nicht versichert.

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Der Versicherungsschutz ist in der Privathaftpflicht ziemlich weit gefasst. Bei einem Familienvertrag sind immer der Versicherungsnehmer, sein Lebenspartner und Kinder mitversichert.
Die Kinder des Versicherungsnehmers bleiben in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, bis sie die erste Ausbildung oder das Erststudium abgeschlossen haben und eine dauerhafte Tätigkeit aufnehmen.
Außerdem sind Kleintiere wie Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel, Katzen und andere zahme Kleintiere mitversichert. Je nach Gesellschaft können auch Ziegen und Schafe mitversichert sein, wenn sie nur als Luxustiere ohne landwirtschaftliche Nutzung gehalten werden.
Für Hunde und Pferde muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden.

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Die Privathaftpflichtversicherung wird von fast allen Versicherern angeboten. Dementsprechend groß sind auch die Leistungsunterschiede: Es gibt unter anderem Tarife mit Selbstbeteiligung, Tarife mit Schadenfreiheitssystem und Premium-Tarife mit besonders vielen Einschlüssen. Nicht jede Erweiterung ist unbedingt sinnvoll, andere sind hingegen absolut notwendig. 
Die meisten Versicherungsgesellschaften erweitern den Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht-versicherung. So ist in der Regel automatisch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für das selbst genutzte Einfamilienhaus enthalten, ebenso wie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Bausumme.
Einige Anbieter schließen zusätzlich auch eine Haftpflichtversicherung für einen Öltank ein. Auch dafür gelten gewisse Höchstgrenzen, die eingehalten werden müssen (je nach Anbieter zwischen 3.000 l und 10.000 l Fassungsvermögen).

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Die Forderungsausfalldeckung ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes, die immer sinnvoll ist.
Wenn dem Versicherungsnehmer ein Schaden von einem Dritten zugefügt wird, der nicht über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt, übernimmt die eigene Versicherung die Entschädigungsleistung und nimmt den Schadenverursacher in Regress.
Bei den meisten Gesellschaften gilt für diese Deckung eine Selbstbeteiligung von 2.500 €, damit nicht schon Kleinstschäden gemeldet werden.

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Gefälligkeitsschäden sollten in der Privathaftpflichtversicherung auf jeden Fall mitversichert werden.
Das klassische Beispiel ist der Fernseher, der beim Umzug eines Bekannten herunterfällt und dadurch beschädigt wird. Hier wollte der Versicherungsnehmer dem Bekannten behilflich sein, wodurch er nach strenger Definition in der Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert wäre. 

Unsere Testsieger haben diesen Punkt mitversichert.

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Kinder sind generell erst ab einem Alter von sieben Jahren deliktfähig, im Straßenverkehr sogar erst mit zehn Jahren.
Verursachen jüngere Kinder einen Schaden, kann der Geschädigte keine Ansprüche geltend machen, da die Haftungsgrundlage fehlt.
Viele Gesellschaften versichern dieses Risiko aber mit und leisten eine Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer ein berechtigtes Interesse an der Regulierung hat. 

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