Haftpflicht & Rechtsschutz Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

„Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht prüft Verantwortlichkeiten bei entstandenen Personen- oder Sachschäden. Wir beraten Sie umfassend und erstellen ein geeignetes Deckungskonzept für Sie."

Thomas Herbst Spezialist Gebäudeversicherungen

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Versicherungsschutz für Eigentümer mit starken Leistungen Wir sondieren den Markt für Sie

Als Eigentümer eines Grundstücks, als Hausbesitzer und als Eigentümergemeinschaft stellt sich die Haftungsfrage bei Unfällen Dritter nicht nur wenn Bau- oder Umbauarbeiten anstehen. Auch herabfallende Dachziegel oder eisglatte Gehwege können zu berechtigten oder unberechtigten Ansprüchen durch den Geschädigten führen. Wir beraten Sie zu Art und Umfang Ihrer Police und prüfen das geeignete Deckungskonzept. Bei Eigentümergemeinschaften beurteilen wir auch den bereits vorhandenen Versicherungsschutz.

Darauf achten wir insbesondere:

  • Analyse des tatsächlichen Versicherungsbedarfes
  • Erstellung eines passgenauen Deckungskonzeptes
  • Erstellung eines transparenten Vergleichs unter Nennung der Auswahlkriterien
  • Ausführliche und individuelle Beratung

Der unabhängige Berater mit dem Service-Plus Was uns auszeichnet

Wir sind Ihr unabhängiger Versicherungsmakler mit maßgeschneiderter und unabhängiger Beratung für Privat- und Firmenkunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittelpunkt.

  • Leistungsfähig: Passiver Rechtsschutz inklusive
  • Günstig: Sonderkonditionen und Rabatte bei vielen Produktpartnern möglich
  • One Face to Customer: Umfassende persönliche Betreuung durch einen Experten
  • Marktüberblick: Vergleich von mehr als 100 Versicherern
  • Ganzheitlich & Persönlich: Maßgeschneiderte Beratung nach Ihren Bedürfnissen
  • Unabhängig: Beratung durch festangestellte und unabhängige Consultants
  • Erfahrung: Über 35 Jahre Erfahrung am Markt und über 50.000 Kunden
  • Transparent: Individuelle Auswahl unter Nennung der Auswahlkriterien

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Was wird durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt?

Die Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht schützt den Eigentümer von Gebäuden und Grund­stücken vor den finanziellen Folgen einer Schaden­ersatzforderung durch Dritte, die durch das Gebäude oder das Grund­stück zu Schaden gekommen sind. Fällt zum Beispiel ein Ziegel auf einen vorbeilaufenden Passanten, kann dieser eine Ent­schädigung vom Gebäude­besitzer fordern.

Die Grundbesitzer­haftpflicht schützt außerdem vor Ansprüchen, die aus dem Unterlassen oder Verletzen von Pflichten resultieren. Wenn zum Beispiel der Zugang zum Gebäude im Winter bei Glätte nicht gestreut wird, ist der Eigentümer ebenfalls verantwortlich, selbst wenn die Streu­pflicht auf ein Unternehmen oder eventuelle Mieter des Gebäudes umgelegt wurde.

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Grundsätzlich benötigt jeder Eigen­tümer von Grund­stücken oder Gebäuden eine Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung. Wer allerdings nur ein eigenes Gebäude bewohnt und keine vermieteten Objekte besitzt, benötigt in der Regel keine zusätzliche Absicherung über eine Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht­versicherung, weil das Risiko bereits in der Privat­haftpflicht­versicherung eingeschlossen ist.

Im Zweifelsfall sollte der bestehende Vertrag überprüft werden, um eine Deckungs­lücke zu vermeiden. Unbebaute Grund­stücke sind ebenfalls zum Teil in der Privat­haftpflicht­versicherung eingeschlossen, auch hier kommt es auf die zugrunde liegenden Bedingungen an.

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Bei Eigentums­wohnungen gibt es immer eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft, die gemeinschaftlich eine Grund­besitzer­haftpflicht­versicherung abschließt. Damit sind eventuelle Ansprüche von Dritten grundsätzlich abgedeckt. Einen Sonderfall gibt es aber bei vermieteten Eigentums­wohnungen.

Kommt der Mieter innerhalb der Wohnung zu Schaden, weil der Vermieter seinen Sorgfalts­pflichten nicht nachgekommen ist, leistet die Haus- und Grund­besitzerhaft­pflicht­versicherung keine Ent­schädigung. Zur Abdeckung des Risikos wird eine spezielle Verpächter-Haftpflicht benötigt, die in der Regel gegen einen geringen Zusatzbeitrag in die Privat­haftpflicht­versicherung eingeschlossen werden kann.

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Die Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht deckt Personen- und Sach­schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe ab. Außerdem werden Vermögens­schäden ersetzt, die als Folge aus einem Personen- oder Sach­schaden resultieren.

Der Verdienst­ausfall eines Anspruch­stellers, der auf dem Gelände stürzt, ist also genauso versichert, wie die Kosten für die Verletzung an sich.

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Die meisten Versicherungs­gesellschaften bieten Versicherungs­summen zwischen 3.000.000 EUR und 10.000.000 € an. Die tatsächliche Deckungs­summe sollte sich am Bedarf des Versicherungs­nehmers orientieren.

Generell gilt, dass die Versicherungs­summe möglichst hoch angesetzt werden sollte, damit auch große Personen­schäden mit mehreren Verletzten noch innerhalb der Versicherungs­summe liegen. Der Mehr­beitrag für eine höhere Deckungs­summe ist in der Regel sehr gering, sodass die Mehr­deckung kaum Mehrkosten verursacht.

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