Finanzen Fondspolice

„Hoesch & Partner entschied sich früh dafür, Angebote britischer Lebensversicherer in das Portfolio aufzunehmen. Dieses unterliegt der BaFin, ist aber nicht an deren strenge Voraussetzungen zur Kapitalanlage gebunden."

Alexander Kukovic Senior Berater

Beratung Anfordern

Flexible Altersvorsorge mit Fonds Wir sondieren den Markt für Sie

Allgemein folgen die Angebote keiner einheitlichen Norm. Jede Versicherungsgesellschaft ist größtenteils frei hinsichtlich Kalkulation und Gestaltung. Um dennnoch eine Vergleichbarkeit herzustellen, empfiehlt es sich bei der Auswahl besonders auf eine günstige und flexible Kapitalanlange zu setzen. Gelichzeitig sind die Unternehmenskennzahlen auch zu bewerten. Denn bei Verrentung wird das Betragskapital oftmals aus der Fondsanlage in den sogenannten Kapitaldeckungsstock des Versicherers umgeschichtet - also durch die bekannte "nicht garantierte Überschussbeteiligung" bestimmt. Ab jetzt sollte schon mindestens eine jährliche Rentensteigerung oberhalb des Inflationsniveaus generiert werden, damit Ihre Rente nicht an Kaufkraft verliert.

Darauf achten wir:

  • flexible und transparente Anlage in frei wählbaren Indexfonds (ETF, Dimensional)
  • Sonderzahlungen, Beitragspausen, Kapitalauszahlungen und Verlängerung
  • Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und Tod
  • Vertragskosten und garantierter Rentenfaktor
  • Solidität des Anbieters

Fondspolicen erwirtschafteten in den Jahren der Niedrigzinsphase durchschnittlich 6% Rendite und eignen sich hervorragend für den langfristigen Vermögensaufbau im Rahmen der Altersvorsorge. Wir beraten Sie umfassend zu Chancen und Risiken und vergleichen den Markt für Sie.

Der unabhängige Berater mit dem Service-Plus Was uns auszeichnet

Wir sind Ihr unabhängiger Versicherungsmakler mit maßgeschneiderter und unabhängiger Beratung für Privat- und Firmenkunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittelpunkt.

  • Sonderkonditionen: Bis zu 5% Rabatt durch Gruppenkonditionen
  • Sicherheit: Garantiekonzept mit besonders sicheren Geldanlagen
  • Sonderkonditionen: Bis zu 5% Rabatt durch Gruppenkonditionen
  • Sicherheit: Garantiekonzept mit besonders sicheren Geldanlagen
  • Flexibilität: Flexible Einzahlungen, Sonderzahlungen, Monatsbeiträge und Einmalzahlungen möglich
  • Expertise: Vermögensverwaltung durch kompetente Fachleute
  • Erfahrung: Über 35 Jahre Erfahrung am Markt und über 50.000 Kunden
  • Transparent: Dedizierte Anlageempfehlung unter Nennung der Auswahlkriterien

Beratung anfordern In 2 Minuten zur persönlichen Beratung

Bitte füllen Sie das For­mular mög­lichst voll­ständig aus. Wir kontakt­ieren Sie in Kürze mit pas­senden Termin­vor­schlägen für Ihre persön­liche Be­ratung. Tele­fonisch er­reichen Sie uns unter 069 / 71 70 75 40.

* Pflichtfelder

Sie fragen Wir antworten

Warum braucht es eine zusätzliche Altersvorsorge mit Fondspolicen?

Die gesetzliche Rente ist als einzige Altersvorsorge heute nicht mehr ausreichend. Der Staat hat das ebenfalls erkannt und bietet über die Riester- und die Basisrente eine zusätzliche Förderung für die private Vorsorge. Diese beiden Produkte sind allerdings relativ unflexibel. Eine Fondspolice ist eine gute Erweiterung der bereits bestehenden Altersvorsorgeverträgen und für einen längeren Anlagezeitraum geeignet.
Die Beitragshöhe kann flexibel angepasst werden, auch Sonderzahlungen und Einmalbeiträge sind jederzeit möglich. Mit der optionalen Garantie schützen Sie sich außerdem vor Wertverlusten und können so eine verlässliche Fondsrente für Ihr Alter einplanen.

Jetzt beraten lassen

Grundsätzlich kann eine fondsgebundene Rentenversicherung eine riskantere Anlageform als eine klassische Rentenversicherung sein. Hierbei kommt es aber immer auf die Art der Anlage und eventuelle Garantieoptionen an. Es besteht die Möglichkeit eine optionale Garantie zu erhalten, die Wertverluste nahezu vollständig verhindert. Fondsgebundene Versicherungen sind ohnehin immer auf einen langen Anlagezeitraum ausgerichtet, sodass sich kurzfristige Schwankungen am Aktienmarkt langfristig nicht negativ auf den Wert der eigenen Police auswirken werden. Im Gegenteil: Sie profitieren sogar von Kursschwankungen, weil Sie sozusagen günstiger einkaufen (Durchschnittskosteneffekt).

Jetzt beraten lassen

Die Frage stellt sich erst gar nicht, weil beide Produkte ein unterschiedliches Anlageziel verfolgen. Das Fondsdepot sichert den mittelfristigen Kapitalaufbau, um Sparziele - wie zum Beispiel die eigene Immobilie oder Selbstständigkeit - zu verwirklichen. Um das Langlebigkeitsrisiko abzudecken ist sie hingegen eher ungeeignet. Denn wenn das Kapital einmal aufgebraucht ist, fehlt es an Einkommen bzw. Altersrente. Eine Fondspolice beinhaltet deshalb das Vertragssprechen die Rente auch so lange zu zahlen, wie Sie leben. Unabhängig davon ob das Vertragsguthaben vielleicht schon längst aufgebraucht ist.

Jetzt beraten lassen

Zu unterscheiden sind die sogenannten Ansparphase bis zum vereinbarten Ablauf und die Abruf- oder Rentenphase. Die Beiträge zu einer Fondspolice können als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden. Allerdings neben den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, der Arbeitslosigkeit, der Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-, sowie Unfall-, Haftpflicht - und Risikolebensversicherung.

Für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und die meisten Rentner gilt der Höchstbetrag von 1900€. Selbstständige hingegen können bis zu 2800€ geltend machen. Der Betrag ist deshalb höher, weil Selbstständige ihre Krankenversicherung vollständig selbst bezahlen.

Die einmalige Auszahlung oder Verrentung wird mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Von dem Einmalkapital müssen deshalb nur 50% der Erträge zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Die Rente wird nach der Ertragsanteilstabelle besteuert. Kurz gesagt: Je älter man beim Renteneintritt ist, desto geringer der Anteil, der besteuert wird.

Damit man diesen "Steuervorteil" für seine Fondspolice in Anspruch nehmen darf, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Die Anlage muss mindestens 12 Jahre gelaufen sein
2. Die Auszahlung darf nicht vor dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgen

Eine vorherige Auszahlung ist natürlich möglich. Nur dann würde sogar die Abgeltungssteuer wie auch bei einem Fondsdepot abgezogen werden.

Jetzt beraten lassen